Dienstag, 15. Mai 2012

Roter Scallo und die Textilkennzeichnungsverordnung in der EU

Wie da die Verordnungen in der EU auch uns Schweizer betrifft, sieht man jetzt in der EU-Textilkennzeichnungsverordnung. Seit einigen Tagen lese ich von Betroffenen, vor allem von Betreiber eines Online-Shops. Alles was aus Textilien besteht, darf nach dieser Verodnung nur noch mit den erlaubten Bezeichnungen beschriftet werden. So darf zum Beispiel nur noch "Wolle" auf dem Etikett stehen, also nicht wie bisher "Merino" oder auch die Bezeichnung "superwash" ist da nicht mehr erlaubt.

Mich nimmt es nun wunder, wie das weiter geht mit diesem Blödsinn. Jetzt muss ich jedes Mal bei der Beschreibung auf die Suche gehen, was mich eigentlich am meisten interessiert: die genaue Qualität des Garnes/Wolle. So ist doch auch beim Spinnen Ausschlag gebend, welche Wolle ich da verspinne...... oder?

Eine Vorschrift betrifft auch die Schreibweise. Es muss in der Landesprache abgefasst sein, in der der Artikel verkauft wird! So muss je nach Verkaufsland die Bezeichnung "richtig" geschrieben sein.
Wer sich da einmal genauer informieren möchte, kann bei Martina Hees, Tichiro, nachlesen. Sie hat in dankenswerter Weise einen sehr gut verständlichen, kurzen Leitfaden dazu geschrieben.




"Roter Scallo"
Scallo-Pie by Martina Behm
Grösse 53 x 12 cm
Nadeln 4.5
Material: 70 % Wolle, 30  % Seide
(EU konforme Bezeichnung)
selbst gefärbt


Diesen kleinen Schal strickte ich mit kleinen Änderungen. Da ich ihn mir für einen kleinen Jungen vorstellen kann, habe ich keine "Löcher" gestrickt und aussen herum mit einem I-Cord abgekettet. Zusätzlich hat er ein Knopfloch, damit der Schal durchgezogen und so befestigt werden kann. Hier ist mein Projekt bei Ravelry: Roter Scallo.
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